Verpackungsverordnung

Im Zusammenhang mit der Nutzung von Verpackungsmaterialien sind wir als Händler gemäß § 6 Verpackungsverordnungverpflichtet, unsere Kunden auf folgendes hinzuweisen:

Hinsichtlich der von uns erstmals mit Ware befüllten und an private Endverbraucher abgegebene Verkaufsverpackungen hat sich unser Unternehmen zur Sicherstellung der Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten nach § 6.3 der 7. Novelle der Verpackungsverordnung (VerpackV) dem bundesweit tätigen Rücknahmesystem der SUSA Solutions GmbH mit Sitz in Lüneburg angeschlossen.

Damit ist die bundesweite Entsorgung der von uns in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen gewährleistet.

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