Deutsch
Englisch
Französisch

Herzlich willkommen

Search Site

Informationen gemäß §6 Verpackungsverordnung

Hinweis Verpackungsverordnung

Im Zusammenhang mit der Nutzung von Verpackungsmaterialien sind wir als Händler gemäß §6 Verpackungsverordnung verpflichtet, unsere Kunden auf folgendes hinzuweisen:

Hinsichtlich der von uns erstmals mit Ware befüllten und an private Endverbraucher abgegebene Verkaufsverpackungen hat sich unser Unternehmen zur Sicherstellung der Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten nach § 6 Verpack V dem bundesweit tätigen Rücknahmesystem der Landbell AG mit Sitz in Mainz angeschlossen.

Damit ist die bundesweite Entsorgung der von uns in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen gewährleistet.