Informationen gemäß §6 Verpackungsverordnung

Im Zusammenhang mit der Nutzung von Verpackungsmaterialien sind wir als Händler gemäß §6 Verpackungsverordnung verpflichtet, unsere Kunden auf folgendes hinzuweisen:
Hinsichtlich der von uns erstmals mit Ware befüllten und an private Endverbraucher abgegebene Verkaufsverpackungen hat sich unser Unternehmen zur Sicherstellung der Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten nach § 6 Verpack V dem bundesweit tätigen Rücknahmesystem der Landbell AG mit Sitz in Mainz angeschlossen.
Damit ist die bundesweite Entsorgung der von uns in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen gewährleistet.





