Flugfunkgeräte von YAESU Vertex und ICOM

FTA-450 / FTA-550 / FTA-750 jetzt für Nicht-Flugsicherungsdienste zugelassen!

Die BNetzA erteilt ab jetzt Frequenzzuteilungen für FTA-450/FTA-550/FTA-750, für Bodenfunkstellen und für Funkanlagen in Luftfahrzeugen!

Voraussetzungen:

  • mit den Geräten werden keine Flugsicherungsdienste erbracht (TURM/TOWER)
  • INFO, START, VERFOLGER, RÜCKHOLER ist ok!
  • die Frequenzzuteilung muß mit einem Rufzeichen D-xxxx verknüpft sein
  • die Geräte müssen die Luftfahrtnorm ETSI EN 300676 erfüllen
    (das ist bei FTA-450/FTA-550/FTA-750 der Fall)

Weitere Einschränkungen können im Einzelfall bestehen, zum Beispiel ersetzen Handfunkgeräte im Luftfahrzeug nicht die ggf. erforderliche fest eingebaute Pflichtausrüstung.
Weitere Informationen z.B. bei den Verbänden: www.dulv.dewww.daec.de oder bei der Bundesnetzagentur.

Unabhängig gilt natürlich weiterhin, auch wenn keine Frequenzzuteilung beantragt wird:

Die Flugfunkgeräte Yaesu FTA-450L, FTA-550L und FTA-750L sind CE zertifiziert, verfügen über eine Konformitätserklärung und sind bei der Bundesnetzagentur notifiziert. Handel, Lagerung und Erwerb sind deshalb unproblematisch.

Ohne Frequenzzuteilung dürfen die Geräte in Deutschland nicht betrieben werden. Gegen das Mitführen von Geräten ohne Frequenzzuteilung im ausgeschaltetem Zustand, um im Fall eines Funkausfalls über ein Ersatzgerät zu verfügen, ist laut Aus­kunft des Luftfahrtbundesamts nichts einzuwenden. Selbst der Betrieb in einem derartigen Fall wird unsanktioniert bleiben, da im Notfall der Luftfahrzeugführer alle zur Verfügung stehenden Maßnahmen zu ergreifen hat, um Gefahr von sich und anderen abzuwenden.

In einigen anderen Ländern der EU, beispielsweise in Großbritannien, ist nach unserem Kenntnisstand der Betrieb der Geräte auch ohne Frequenzzuteilung zulässig (in UK: CAA Equipment Approval LA301075 for handheld 8.33 kHz channel spaced VHF radios, nicht gültig für Lufträume A, B und C).

FTA-450 / FTA-550 / FTA-750 jetzt für Nicht-Flugsicherungsdienste zugelassen! Die BNetzA erteilt ab jetzt Frequenzzuteilungen für FTA-450/FTA-550/FTA-750, für Bodenfunkstellen und für... mehr erfahren »
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FTA-450 / FTA-550 / FTA-750 jetzt für Nicht-Flugsicherungsdienste zugelassen!

Die BNetzA erteilt ab jetzt Frequenzzuteilungen für FTA-450/FTA-550/FTA-750, für Bodenfunkstellen und für Funkanlagen in Luftfahrzeugen!

Voraussetzungen:

  • mit den Geräten werden keine Flugsicherungsdienste erbracht (TURM/TOWER)
  • INFO, START, VERFOLGER, RÜCKHOLER ist ok!
  • die Frequenzzuteilung muß mit einem Rufzeichen D-xxxx verknüpft sein
  • die Geräte müssen die Luftfahrtnorm ETSI EN 300676 erfüllen
    (das ist bei FTA-450/FTA-550/FTA-750 der Fall)

Weitere Einschränkungen können im Einzelfall bestehen, zum Beispiel ersetzen Handfunkgeräte im Luftfahrzeug nicht die ggf. erforderliche fest eingebaute Pflichtausrüstung.
Weitere Informationen z.B. bei den Verbänden: www.dulv.dewww.daec.de oder bei der Bundesnetzagentur.

Unabhängig gilt natürlich weiterhin, auch wenn keine Frequenzzuteilung beantragt wird:

Die Flugfunkgeräte Yaesu FTA-450L, FTA-550L und FTA-750L sind CE zertifiziert, verfügen über eine Konformitätserklärung und sind bei der Bundesnetzagentur notifiziert. Handel, Lagerung und Erwerb sind deshalb unproblematisch.

Ohne Frequenzzuteilung dürfen die Geräte in Deutschland nicht betrieben werden. Gegen das Mitführen von Geräten ohne Frequenzzuteilung im ausgeschaltetem Zustand, um im Fall eines Funkausfalls über ein Ersatzgerät zu verfügen, ist laut Aus­kunft des Luftfahrtbundesamts nichts einzuwenden. Selbst der Betrieb in einem derartigen Fall wird unsanktioniert bleiben, da im Notfall der Luftfahrzeugführer alle zur Verfügung stehenden Maßnahmen zu ergreifen hat, um Gefahr von sich und anderen abzuwenden.

In einigen anderen Ländern der EU, beispielsweise in Großbritannien, ist nach unserem Kenntnisstand der Betrieb der Geräte auch ohne Frequenzzuteilung zulässig (in UK: CAA Equipment Approval LA301075 for handheld 8.33 kHz channel spaced VHF radios, nicht gültig für Lufträume A, B und C).

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